DİTİB sieht BBA als unbegründet und droht mit rechtlichen Schritten
Einige Tage vor der Preisverleihung haben wir die DİTİB – wie alle andere Preisträger auch – über ihren BigBrotherAward informiert und ihnen unsere Begründung zugeschickt. Daraufhin schrieb uns die DİTİB: „Die vordergründigen Vorwürfe in dem Schreiben und die daraus resultierende Nominierung fußen auf Tatsachenverdrehung, Falschbehauptung und unzulässigen Verallgemeinerungen, die wir gerne richtstellen wollen. Diesbezüglich möchten wir auch gerne auf die Bundesstaatsanwaltschaft verweisen, die nicht gegen die DİTİB oder den DİTİB-Verband, sondern gegen einige wenige Personen diesbezüglich ermitteln. Ganz zu Recht wollen und müssen wir daher Ihre Nominierung ablehnen und wünschen Ihnen viel Erfolg auf der Suche nach echten BB-Nominierungen.“
Auf den folgenden zwei Seiten schrieb uns die DİTİB, sie sei nur die "Empfängerin der religiösen Dienste der Imame seitens der DİYANET", dass sie mit der DİYANET über den Vertrauensverlust gesprochen habe und die auffällig gewordenen Imame daraufhin abberufen worden seien. Am Ende weisen sie uns darauf hin, dass wir mit unserem Preis und der Begründung gegen die pressemäßige Prüfungs- und Sorgfaltsverpflichtung verstoßen hätten und eine Strafbarkeit nach § 186 StGB in Betracht kommen würde.
Diese Klageandrohung schien einigen Zeitungen wichtig genug, sie vor unserer Preisverleihung öffentlich zu machen. Eigentlich haben wir bei den BigBrotherAwards eine Sperrfrist vereinbart. Das bedeutet, dass die Medien zwar kurz nach unserer Information an die Preisträger selbst über unsere Preisvergabe informiert werden, dass aber bis zur Verlesung auf der Verleihungsgala keine Preisträger veröffentlicht werden. Sperrfristen sind eine absolut übliche Methode der Pressearbeit und sie werden normalerweise von den Medien auch eingehalten. Dass die Sperrfrist in diesem Fall unterlaufen wurde, hat unserer DİTİB-Nominierung viel öffentliche Aufmerksamkeit beschert. Weitere Kontakte mit der DİTİB direkt hat es nicht gegeben.