Datenschutzbeschwerde immer noch unbeantwortet
Kurzfristig kamen von dort zunächst eine Eingangsnachricht und dann eine Information über den weiteren Fortgang des Verfahrens. Seit dem erfolgte trotz Nachfragen keine weitere offizielle Rückmeldung der Aufsichtsbehörde.
Inzwischen gilt die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Hauptzuständig für die Beschwerde ist nun die spanische Datenschutzbehörde, da sich die europäische Hauptniederlassung von change.org in Barcelona befindet. Diese Behörde scheint sich derzeit noch nicht mit anderen beteiligten Stellen abzustimmen. Vielleicht bedarf es einer Auffrischung der Beschwerde. Zwar hat change.org seine allgemeinen Geschäftsbedingungen an die DSGVO angepasst; an der Datenverarbeitung, am Geschäftsmodell und an den Datenschutzverstößen hat sich seitdem aber praktisch nichts geändert. (Quelle: BBA-Jury)