Gentechnik ist offenbar ein Reizthema
Gentechnik ist offenbar ein Reizthema, das haben wir daraus gelernt – umso wichtiger, dass wir erstmals eine Firma aus dem Bereich Biotechnik nominiert haben. Aber von Anfang an:
Üblicherweise informieren wir unsere Preisträger einige Tage vor der Gala über ihren Preis. Die Antwort aus München kam prompt und begann wie jede übliche Datenschutzerklärung: „Der Schutz der Privatsphäre unserer Kunden und der Schutz ihrer Daten hat für Ancestry höchste Priorität.“ Weiter hieß es: „Entgegen der Behauptung der Big Brother Jury verkauft Ancestry keine genetischen Daten an Versicherer, Arbeitgeber oder Drittvermarkter.“ – „Das haben wir nicht behauptet“, widerspricht Laudator Thilo Weichert.
Ancestry weiter: „Die Aussage, dass Ancestry DNA-Daten seiner Kunden an die Pharmaindustrie verkauft, ist falsch. Da die wissenschaftliche Forschung mit genetischem Material einen bedeutenden Beitrag im Bereich der Gesundheitsforschung leistet, unterstützt Ancestry geprüfte Institute mit der Bereitstellung von anonymisiertem Datenmaterial (das heißt völlig losgelöst von den Personendaten).“ Thilo Weichert bleibt gelassen. „Damit bestätigt Ancestry, was wir dem Unternehmen vorwerfen. Seine Behauptung, es stelle Dritten nur ‚anonymisiertes Datenmaterial‘ zur Verfügung, ist Unsinn: Jede und jeder, der auch nur ein wenig Ahnung von Genetik hat, weiß, dass genetisches Datenmaterial nicht anonymisiert werden kann. Wir haben das Unternehmen aufgefordert, uns Genaueres über die Bereitstellung gegenüber Dritten mitzuteilen; bisher aber ohne Antwort.“
Stattdessen gab es Artikel und Zuschriften, die Thilo Weichert mangelnde Sachkenntnis in Genetik vorwarfen und mehrere behaupteten sogar, die Laudatio hätte „Fake News“ verbreitet. Letzteres motivierte die Bildzeitung, den Fake-News-Vorwurf aus einer umfangreichen Kritik im Internet aufzugreifen und eine Stellungnahme anzufordern. Thilo Weichert hatte gut zu tun: „Grundsätzlich habe ich mich gefreut über die aufkommende Diskussion. Die knappen Zeitvorgaben und einige sehr persönliche – dazu falsche – Angriffe gegen mich vermittelten allerdings den Eindruck, dass hier nicht diskutiert, sondern diffamiert werden sollte.“
Er schrieb eine ausführliche Antwort, die wir im Wortlaut auf unserer Website veröffentlicht haben. Der Autor der Internet-Kritik hat daraufhin Teile seines Artikels entschärft. Und die Bildzeitung? „Von der habe ich trotz Nachfrage nichts mehr gehört“, schmunzelt Thilo Weichert. „Dabei hätte ich mich gerade dort über eine Debatte über Ahnenforschung mit Gendaten gefreut. Nachdem der Fake-News-Vorwurf aber nicht haltbar war, gab es offenbar kein Interesse an einer inhaltlichen Diskussion mehr. Mein Antwortschreiben war für ‚Bild‘ natürlich auch zu lang.“
Wiederholt wurde Thilo Weichert in Zuschriften gefragt, warum er ausgerechnet die Firma ancestry.com ausgesucht habe. „Ancestry ist der weltweit größte Anbieter in diesem Wirtschaftsbereich und bisher – so zumindest meine Kenntnis – neben MyHeritage das einzige Unternehmen, das sich mit seinem Angebot an deutschsprachige Kunden wendet. Zugleich gibt es bei ancestry.com mit seiner Niederlassung in Deutschland einen direkten Ansprechpartner, mit dem es möglich ist, in einen Dialog über die gesellschaftlichen Risiken zu treten. Der BBA dient dem Anstoßen solcher gesellschaftlicher Dialoge. Eine solchen habe ich übrigens mit Ancestry schon Ende 2018 aufzunehmen versucht. Leider verweigert sich das Unternehmen bisher dieser Auseinandersetzung.“
Und warum verklagt er die Firma nicht einfach, wenn die Geschäftspraxis doch illegal ist?
„Ich kann sie nicht verklagen, weil ich nicht persönlich betroffen bin. Das lässt unser Rechtssystem nicht zu. Die zuständigen Datenschutzbehörden habe ich informiert, aber es liegt in deren Ermessen, ob sie tätig werden.“
Mit Spannung erwartet haben wir die Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Linken zu den Geschäftspraktiken von Unternehmen, die Ahnenforschung und Abstammungsforschung anbieten. Die Antwort war allerdings wenig ergiebig: Die Bundesregierung verweist auf die Landesdatenschutzbehörden und Gerichte, wenn es um mögliche Verstöße gegen geltendes Datenschutzrecht durch solche Firmen geht. (Bundestagsdrucksache 19/10852)