Kein sog. „Beschäftigtendatenschutzgesetz“ dank BBA an Bofrost
Die Firma Bofrost erhielt im Jahr 2012 einen BigBrotherAward in der Kategorie „Arbeitswelt“. Der Grund: Bofrost hatte sich Zugriff verschafft auf eine gesetzlich geschützte Datei von Betriebsräten. Selbst nach eindeutigen Urteilen eines Amts- und Landesgerichts gegen Bofrost spielte der Konzern auch danach noch eine Fernbedienungs-Software auf ihre Rechner, die den unbemerkten Zugriff auf Betriebsdaten erlaubte.
Betriebsräte sind für das Einhalten des Datenschutzes enorm wichtig und erfüllen viele weitere unverzichtbare Funktionen für die Arbeitnehmer.innen. Wir wollen dem Betriebsrat von Bofrost für ihren Widerstand gratulieren und auch andere Betriebsräte dazu ermutigen, ihre Rechte durchzusetzen. Der BigBrotherAward für Bofrost war leider nur ein (gravierender) Einzelfall.
Erfolg:
In der Laudatio thematisierten wir über den Fall Bofrost hinaus das sogenannte „Beschäftigtendatenschutzgesetz“. Dieser Gesetzesentwurf, dessen Name erstmal nach mehr Rechten für Beschäftigte klingt, wollte das genaue Gegenteil erreichen. Das Gesetz hätte Unternehmer.innen Erhebungs- und Auswertungsmöglichkeiten ermöglicht, die zu dem Zeitpunkt noch illegal waren. Nicht zuletzt wegen der BigBrotherAwards und der Bofrost-Vorfälle wurde der von der Bundesregierung beschlossene Entwurf zwar im Bundestag eingebracht, jedoch nie verabschiedet. Ein wichtiger Erfolg!
Wie ging es weiter?
Nachdem die Firma zunächst sehr ungehalten auf den BBA reagierte, wurden wir einige Jahre später vom Bofrost-Betriebsrat kontaktiert: Sie hätten gerne nachträglich die BigBrother-Award-Statue, die bei der Verleihung nicht abgeholt worden war. Denn das Betriebsklima habe sich seit dem BigBrotherAward deutlich verbessert, so dass sie jetzt die BBA-Statue gerne als Erinnerung bei sich in eine Vitrine stellen wollten. Viele kleine und große Erfolge spielen sich hinter Organisationsfassaden ab, wie diese verspätete Reaktion auf den BigBrotherAward an Bofrost aufzeigt.