Generali Versicherung verliert vor Gericht
Wie die Verbraucherschutzorganisation Bund der Versicherten (BdV) mitteilte, hat das Landgericht München Ende Januar zwei Vertragsklauseln für unwirksam erklärt. Geklagt hatte der BdV gegen die Generali-Tochter Dialog Lebensversicherung. Vorwurf: Kunden des Tarifs „SBU-professional Vitality“ würden mit intransparenten und unfairen Bedingungen in die Irre geführt. Wer die Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen will, muss zusätzlich zu den eigentlichen Kosten fünf Euro pro Monat für das Vitality-Programm bezahlen.
„Gesund leben und dafür belohnt werden“, bewirbt Generali das Prinzip. Der BdV hält die Umsetzung aber für rechtswidrig. „Die Verbraucher erfahren zwar, dass gesundheitsrelevantes Verhalten den Beitrag verändern kann, nicht aber, an welchen Parametern dies bemessen wird“, sagte Vorstandssprecher Axel Kleinlein der „Süddeutschen Zeitung“.
Kunden könnten weder vorher absehen noch nachträglich überprüfen, wie und warum sie mehr oder weniger für die Versicherung zahlen müssen. „An keiner Stelle des Vertragswerks sind hierfür klare und verständliche beziehungsweise genaue und nachvollziehbare Kriterien festgelegt“, kritisiert der BdV.
Die Generali Versicherung hat Berufung beim Oberlandesgericht München eingereicht.
[Artikel von Martin Reim auf boerse-online.de]