Anti-Terror-Screenings rechtmäßig
heise berichtete am 22.8.2012, dass der Bundesfinanzhof die umstritten Praxis des Anti-Terror-Screenings der deutschen Zollverwaltung für rechtmäßig erklärt hat. Begründet wurde dies mit dem Argument der gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik in der EU, in welcher entsprechende Verordnungen zur Bekämpfung von Terrorismus verankert sind. Die Mitarbeiterprüfungen verstoßen nach Meinung des Bundesfinanzhofes nicht gegen datenschutzrechtliche Bestimmungen. (Web-Archive-Link)