Innenminister Sachsen
Der BigBrotherAward 2012 in der Kategorie „Behörden und Verwaltung“ geht an den Sächsischen Staatsminister des Inneren, Herrn Markus Ulbig, für 28 Funkzellenabfragen im Raum Dresden.
Der ursprüngliche Anlass für diesen Preis liegt über ein Jahr zurück, und hätten wir im vergangenen Jahr schon davon gewußt, stünde die schöne Preisfigur schon seit einem Jahr im schönen Dresden. Aber der Skandal aus dem Februar 2011 sickerte erst ab dem Sommer vergangenen Jahres tröpfchenweise durch an die Öffentlichkeit.
Aber beginnen wir mit dem Anfang: Am 19. Februar 2011 demonstrierten 20.000 Menschen in Dresden gegen den jährlichen Nazi-Aufmarsch. Die Polizei unseres Preisträgers ermittelte nach dieser Demonstration wegen 23 zeitlich eingrenzbarer Straftaten an 14 genau lokalisierten Tatorten.
Auf Anregung der Kriminalpolizei und des sächsischen Landeskriminalamtes beantragte die Staatsanwaltschaft Dresden bei dem zuständigen Amtsgericht daraufhin die Herausgabe von Mobilfunk-Verbindungsdaten. Bald darauf geriet ein ganzer Datenberg ins Rutschen. Für das sächsische Landeskriminalamt wurden die Funkzelldaten für drei Standorte im Raum Dresden gleich für mehrere Stunden angefordert. Dazu wollte man für das gesamte Gebiet der südlichen Dresdener Innenstadt, in dem die Demonstrationen stattgefunden hatten, die Verbindungsdaten für ganze 12 Stunden und schließlich für die Umgebung eines Hauses, in dem sich ein Jugendzentrum, Parteibüros und eine Rechtsanwaltskanzlei befanden, die Verbindungsdaten sogar für satte 48 Stunden. Bald darauf übermittelten die Mobilfunkprovider sage und schreibe 1.007.702 Datensätze zu 323.503 Rufnummern an die Ermittlungsbehörden.
Das Ganze blieb nicht lange verborgen, denn schon im Sommer 2011 tauchten die erhobenen Daten dort auf, wo sie gar nicht hingehörten, nämlich in Ermittlungen, für die man sicher keine Funkzellenabfrage genehmigt bekommen hätte. Erstaunte Betroffene bekamen nun zu lesen, dass sie auf der Demonstration zu einer bestimmten Zeit an einem bestimmten Ort telefoniert hatten. Das warf Fragen auf.
Die hektisch um Antwort ringende Staatsregierung mochte zunächst nur zu zugeben, dass ca. 460 Bestandsdaten ermittelt worden seien, aber spätestens im Juli 2011 waren schon 40.732 der betroffenen Anschlussinhaberinnen und Anschlussinhaber identifiziert worden. Bis zum Jahresende war sogar von über 55.000 Identifizierungen die Rede. Immer weiter wuchs auch die Zahl der zugegebenen Verbindungsdatensätze: auf dem Stand vom 23. November 2011 waren es bereits derer 1.067.433.
Diese Daten sind allergrößten Teils am 19. Februar 2011 von 07.00 Uhr morgens bis 07.00 Uhr abends in einem Gebiet erhoben worden, in dem sich hunderttausende Einwohnerinnen und Einwohner, nach polizeilicher Schätzung etwa 20.000 Demonstrantinnen und Demonstranten und außerdem 6.642 Polizeibeamtinnen und -beamte aufgehalten haben. So etwas nennt man einen Daten-Tsunami, und nicht umsonst war anschließend von einem „sächsischen Fukushima“ die Rede.
Was sollte das Ganze? Der kleinste Teil der betroffenen Daten wurde angefordert, um konkrete Straftaten aufzuklären. Die ganz große Masse der Daten sollte vielmehr genutzt werden, um gegen mutmaßliche Mitglieder einer zahlenmäßig wohl eher überschaubaren mutmaßlich kriminellen Vereinigung zu ermitteln. Welchen Sinn macht es, eine vielleicht ein oder zwei Dutzend Leute große Gruppe aus mehr als einer Millionen Datensätzen herausfiltern zu wollen? Die sächsische Polizei, deren oberster Dienstherr der Preisträger Innenminister Markus Ulbig ist, hatte offenbar den Ehrgeiz, die sprichwörtliche Nadel im Heuhaufen zu suchen. Doch leider, Herr Ulbig, suchen Ihre Kriminalisten nicht im Heuhaufen, sondern in der durch das Telekommunikationsgeheimnis besonders geschützten privaten Kommunikationssphäre zigtausender Bürgerinnen und Bürger. Und die hielten sich überwiegend nicht zum Spaß in der Dresdner Innenstadt auf, sondern weil sie dort leben und arbeiten. Besonders pikant ist die Sache, weil daneben zigtausende ein ganz besonderes Anliegen hatten, nämlich von ihrem Grundrecht auf Versammlungsfreiheit Gebrauch zu machen, um damit ein zentrales gesellschaftliches Anliegen zur Geltung zu bringen und ihrer Abscheu vor frei herumlaufenden Neonazis Ausdruck zu verleihen. Die sächsische Polizei des Preisträgers hat sich im Vorbeigehen die Mobilfunkdaten einer ganzen Großdemonstration verschafft und kann jetzt auswerten: Wer war dabei? Von wann bis wann? Mit wem hat wer telefoniert? Wie und in welchen Gruppen haben sie sich bewegt?
Das, was die sächsische Polizei mit den Funkzellenabfragen erreicht hat, ist nichts anderes als eine „spontane Vorratsdatenspeicherung“. Hatte das Bundesverfassungsgericht nicht gerade ein Jahr zuvor die gesetzliche Regelung der Vorratsdatenspeicherung verworfen?
Der sächsische Datenschutzbeauftragte – so etwas wie die Stimme der Vernunft im Lande – musste dazu erschüttert feststellen, dass man sich über die Verhältnismäßigkeit der Maßnahme offenbar keine Gedanken gemacht hatte.
Unser Preisträger ist kein Mann aus dem Sicherheitsapparat, sondern ein Mann der Verwaltung. Er schmückt sich auf seiner Ministeriumswebsite damit, dass er aus der Region stammt und Oberbürgermeister einer örtlichen Kreisstadt war: „Mit dem Ohr nah am Herz der Menschen in dieser Region“ – Gleichwohl ließ er es an Bodenständigkeit und Augenmaß leider fehlen und verteidigte zäh die Maßnahme seiner Beamten. Damit bescherte er dem Freistaat eine unwürdige Debatte, in der sich auch erwies, dass der Datenwahnsinn Komplizen hat. So meinte der Preisträger, dass seinen Beamten kein Vorwurf zu machen sei, da die Funkzellenabfragen ja von Staatsanwälten beantragt und von Richtern angeordnet worden seien. Die Richter und Staatsanwälte, auf die so die Verantwortung abgeschoben war, meinten ihrerseits, dass sie sich von Datenschützern keine Kritik gefallen lassen müssten. So wurde der schwarze Peter zum Wanderpokal – und die Daten sind bis heute nicht gelöscht.
Zu Lasten unseres Preisträgers geht daher auch, dass er und seine Komplizen es in den letzten vierzehn Monaten an jeglicher Einsicht haben fehlen lassen. Bis zuletzt werden weiter Anschlussinhaber ermittelt, während die Masse der Betroffenen davon, dass sie in den großen Fahndungsstaubsauger geraten sind, nie erfahren soll.
Herzlichen Glückwunsch, Herr Staatsminister Markus Ulbig!