Tadel und Trends
Tadelnde Erwähnung: HP
Die Firma HP ist zu tadeln, da sie für die Rücksendung der Tonerkartuschen kein Rücksendeetikett mehr beilegt, sondern weil sie – um ein solches online ausdrucken zu können – eine vorherige umfassende Dateneingabe verlangt. Dabei ist nicht nur die Anschrift, sondern es sind auch Telefonnummer und E-Mail-Adresse als Pflichtfelder gekennzeichnet. Abgesehen davon, dass der neue Prozess sehr umständlich ist, verletzt er auch den Grundsatz der Datensparsamkeit
Tadelnde Erwähnung: DAK
Aus ihrem BigBrotherAward 2008 für die unzulässige Weitergabe von Patientendaten von 200.000 chronisch kranken Versicherten an eine Privatfirma hat die DAK leider nichts gelernt. So verlangt sie rechtswidrig und unter Androhung von finanziellen Nachteilen von ihren Mitgliedern, dass diese nach einem Klinikaufenthalt ihre ÄrztInnen von der ärztlichen Schweigepflicht befreien, damit die DAK den Entlassungsbericht direkt bekommt. Dabei geht der Entlassungsbericht die Krankenkasse gar nichts an. Bei Zweifeln an der Abrechnung oder dem Gesundheits- bzw. Krankheitszustand des Mitglieds ist einzig und allein der Medizinische Dienst der Krankenkassen (MDK) berechtigt, in ärztliche Unterlagen Einsicht zu nehmen. Daher sind Entlassungsberichte ausschließlich direkt an den jeweiligen MDK zu senden! Für dieses datenschutzwidrige Verlangen ist die DAK zu tadeln!
Trends: DATEV
In Service- und Callcentern ist derzeit der Trend zu beobachten, dass zur lückenlosen Überwachung und detaillierten Leistungskontrolle der Telefonsupport- und Callcenter-MitarbeiterInnen immer mehr Daten zum Telelefonierverhalten erfasst, ausgewertet und jahrelang gespeichert werden soll. So verlangte ein Telekommunikationsdienstleister von einem Callcenter, dass die Bewertungsbögen, die im Rahmen der Auswertung der aufgezeichneten Gespräche zur Qualitätssicherung erstellt wurden, erst drei Monate nach Beschäftigungs-Ende des jeweiligen Callcentermitarbeiters (nicht nach Projekt-Ende!) gelöscht werden. Erst durch den energischen Widerspruch des Datenschutzbeauftragten des Callcenters konnte der Auftraggeber bewegt werden, sich mit einer maximalen Aufbewahrungsdauer von maximal 12 Monaten zu begnügen, unabhängig von der Beschäftigungsdauer. Dies ist nur eines von vielen Beispielen. Auch bei internen Telefonsupportabteilungen werden in vielen Unternehmen wesentlich mehr Daten über das Telefonierverhalten gespeichert als erforderlich. So plant beispielsweise die DATEV die Einführung von SAM, eines „Informationssystems zur Servicesteuerung“, das unter anderem pro Mitarbeiter 13 personenbezogene Kennzahlen und Präsenzinformationen zur Verfügung stellt.