Politik (2008)

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Für das neue „Meldeverfahren für den elektronischen Entgeltnachweis“, kurz ELENA, erhält Bundeswirtschaftsminister Michael Glos den BigBrotherAward 2008 in der Kategorie „Politik“. Neben Namen, Adressen usw. sollen dort die Höhe des Einkommens und der Kirchensteuer und viele andere höchst sensible Daten zentral und dauerhaft gespeichert werden.
Laudator.in:
Frank Rosengart am Redner.innenpult der BigBrotherAwards 2021.
Frank Rosengart, Chaos Computer Club (CCC)

Der BigBrotherAward 2008 in der Kategorie „Politik“ geht an das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie, vertreten durch Minister Michael Glos, für die Verabschiedung des Gesetzes über das ELENA-Verfahren und die damit verbundene Zwangseinführung der elektronischen Signatur.

Eine Zentraldatei, in der die Einkommensdaten aller Arbeitnehmer in Deutschland gespeichert werden - undenkbar? So möchte man meinen, doch mit dem neuen Meldeverfahren für den elektronischen Entgeltnachweis, kurz ELENA, wird sie Realität.

Im Juni dieses Jahres hat das Bundeskabinett die Einführung eines elektronischen Meldeverfahrens beschlossen, mit dem alle Arbeitgeber die Einkommensdaten ihrer Angestellten an eine zentrale Sammelstelle übermitteln müssen. Das Meldeverfahren nennt sich „Elektronischer Entgeltnachweis“. Damit einher geht die Einführung der bereits seit 2002 von der rot-grünen Bundesregierung unter dem Titel „Jobcard“ geplanten Zugangskarte für staatliche Leistungen.

Ziel des Verfahrens sind Bürokratieabbau und Kostensenkung. Erreicht werden soll dieses Ziel, indem der Arbeitgeber die Einkommensdaten der Arbeitnehmer elektronisch an eine zentrale Speicherstelle übermittelt, von wo die entsprechende Behörde sie abruft, sobald ein Arbeitnehmer bestimmte Sozialleistungen beantragt. Damit entfallen die bisherigen Verdienstbescheinigungen auf Papier und deren manuelle Bearbeitung durch die Behörden.

Aus Datenschutzsicht ergibt sich daraus der Vorteil, dass der Arbeitgeber nicht mehr zwangsläufig Kenntnis davon erhält, wenn ein Arbeitnehmer Sozialleistungen beantragt, da die dafür notwendige Verdienstbescheinigung nicht mehr vom Arbeitgeber ausgestellt werden muss. Andererseits wird eine umfangreiche zentrale Datensammlung angelegt, von der schlussendlich nur ein Bruchteil für den vorgesehenen Zweck zum Einsatz kommt. Es handelt sich somit um Datenspeicherung auf Vorrat, und zwar nicht zu knapp. Die Datensätze umfassen unter anderem Name, Anschrift und Geburtsdatum; die Höhe des Einkommens, der Sozialabgaben und der Lohn- und Kirchensteuer; außerdem Rentenversicherungsnummer, Dauer der Beschäftigung, Anschrift des Arbeitgebers sowie dessen Betriebsnummer. Obwohl viele Arbeitnehmer niemals in ihrem Leben Sozialleistungen beziehen oder sich arbeitslos melden, werden die Daten aller Beschäftigten für mindestens ein Jahr gespeichert. Es entsteht ein Datenpool, der nicht nur für Sozialbehörden interessant sein dürfte, sondern auch den Zugriffswunsch beispielsweise der Finanzämter auslösen wird. Am Beispiel der Maut-Daten haben wir erlebt, wie schnell Begehrlichkeiten entstehen, sobald die Daten verfügbar sind.

Welchen Schutz gibt es also vor unberechtigtem Zugriff?

Rechtlich steht dieser Schutz beim ELENA-Gesetz auf schwachen Füßen: Ein Passus, der die Möglichkeit der weiteren Verwendung per „Rechtsvorschrift“ einräumt, lässt befürchten, dass die Nutzung der Daten durch andere Behörden ohne kompliziertes Gesetzgebungsverfahren, sondern sozusagen „auf Zuruf“ durch das zuständige Ministerium möglich sein könnte.

Technisch ist ein komplexes Verfahren vorgesehen, wobei der Datenzugriff nur über die kombinierten elektronischen Unterschriften des antragstellenden Bürgers und des bearbeitenden Beamten möglich sein soll. Eine elektronische Unterschrift, auch „elektronische Signatur“ genannt, wird durch eine Chipkarte geleistet, die mit einer Pin-Nummer versehen ist. Diese Chipkarte wurde bekannt unter dem Namen „Jobcard“. Mit ihr gibt der Antragsteller die Einkommensdaten der zentralen Speicherstelle für die abfragende Behörde frei. Der Pferdefuß bei diesem Verfahren ist, dass es eine technische Hintertür geben wird, durch die ein Datenzugriff auch ohne die Signatur des Bürgers möglich ist. Diese soll zwar nur zum Einsatz kommen, wenn der Bürger seine Jobcard-Chipkarte verliert, aber wer möchte garantieren, dass das so bleibt? Aus Datenschutzsicht ein großer Schwachpunkt des Systems.

Ein weiterer Punkt gibt in diesem Zusammenhang zu denken: Das Verfahren setzt voraus, dass alle Bezieher von Sozialleistungen eine Chipkarte mit Signaturfunktion haben. Anträge auf Papier wird es ab 2012 beispielsweise für Leistungen aus den Bereichen Arbeitslosengeld I, Bundeserziehungsgeld und Wohngeld nicht mehr geben. Der faktische Zwang, sich eine solche Chipkarte zu besorgen, dürfte der entscheidende Schritt für die großflächige Einführung der elektronischen Signatur in Deutschland sein. Mit dieser Karte können zukünftig auch andere elektronische Dokumente signiert oder rechtsverbindliche Geschäfte elektronisch abgewickelt werden. Die Jobcard-Chipkarte wird damit zum Mosaiksteinchen in einer möglichen Gesamtstrategie der Bundesregierung, die Nutzung der elektronischen Signatur für Behördengeschäfte und in der Privatwirtschaft voran zu treiben. Doch ist dies wirklich zu Ende gedacht?

Zwar bringt die elektronische Signatur zweifelsfrei Vorteile im Geschäftsverkehr. Die digitale Eigenheit der elektronischen Signatur ist aber gleichzeitig ihre Schattenseite: Jede geleistete Unterschrift enthält eine weltweit eindeutige Zertifikats-Identifikationsnummer. Über diese Nummer lassen sich mit wenig Aufwand automatisiert alle von einer Person mit seiner Signaturkarte unterschriebenen Anträge und Dokumente auffinden. Ein Abgleich dieser Zertifikatsnummer über verschiedene Behörden und Unternehmen hinweg ist technisch denkbar. Somit ist auch vorstellbar, dass „mit der zunehmenden Verbreitung von Signaturverfahren diese Nummern in einer Vielzahl von Lebensbereichen als Ordnungskriterium verwendet werden“.  Das heißt im Klartext: Mit der flächendeckenden Einführung der elektronischen Signatur besteht die Möglichkeit, dass der Staat sich über die technische Hintertür einen umfassenden Überblick über alle Dokumente verschafft, die jemals von einer Person mit seiner Signaturkarte unterzeichnet wurden.

Ganz so abwegig, wie es klingen mag, ist das nicht, denn eine vereinheitlichte Programmierschnittstelle der Bundesregierung, die sogenannte eCard-API, soll zukünftig Behörden in die Lage versetzen, die elektronische Signatur nicht nur von der Jobcard-Chipkarte, sondern auch vom elektronischen Personalausweis zu lesen. Nach dem Wunsch der Bundesregierung soll dieser dann zur universellen Zugangskarte zu allen Bürgerdiensten werden. Eine Datenzuordnung wäre nochmals leichter.

Herr Glos, das ELENA-Verfahren ist bestimmt gut gemeint, aber wollen Sie wirklich eine derartige Datensammlung aufbauen, wo der Missbrauch – im wahrsten Sinne des Wortes – vorprogrammiert ist?

Für die Einführung einer weiteren zentralen Vorrats-Datensammlung sensibelster Daten und den Zwang, Sozialleistungen nur noch mit einer Chipkarte mit Signaturfunktion zu beantragen, erhält Ihr Ministerium für Arbeit und Wirtschaft heute den BigBrotherAward.

Herzlichen Glückwunsch, Herr Minister Glos.

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Laudator.in

Frank Rosengart am Redner.innenpult der BigBrotherAwards 2021.
Frank Rosengart, Chaos Computer Club (CCC)

Über die BigBrotherAwards

Spannend, unterhaltsam und gut verständlich wird dieser Datenschutz-Negativpreis an Firmen, Organisationen und Politiker.innen verliehen. Die BigBrotherAwards prämieren Datensünder in Wirtschaft und Politik und wurden deshalb von Le Monde „Oscars für Datenkraken“ genannt.

Ausgerichtet von (unter anderem):

BigBrother Awards International (Logo)

BigBrotherAwards International

Die BigBrotherAwards sind ein internationales Projekt: In bisher 19 Ländern wurden fragwürdige Praktiken mit diesen Preisen ausgezeichnet.